Leistungen

Betriebsstätten, bei denen regelmäßig mineralölhaltiges Abwasser aus der Entkonservierung, Reinigung, Instandhaltung, Instandsetzung sowie Verwertung von Fahrzeugen und Fahrzeugteilen anfällt (Abwasserverordnung Anhang 49), sind mit entsprechenden Leichtflüssigkeitsabscheidern zur Vorbehandlung des anfallenden Abwassers auszustatten. Dies betrifft insbesondere Abwasser aus der Werkstattreinigung, aus Waschhallen bzw. von Waschplätzen, aus Portalwaschanlagen.

Abscheideranlagen sind vor Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen von nicht länger als 5 Jahren auf Dichtheit zu prüfen. Soweit eine Dichtheitsprüfung vor der Inbetriebnahme nicht erfolgte, ist eine Dichtheitsprüfung spätestens im Rahmen der nächstfälligen Überprüfung (Generalinspektion) vorzunehmen. Das gleiche betrifft auch Fetteabscheider.